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Kunst- und Behandlungsfehler: Fehlgriffe von Ärzten

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Allein die Vorstellung ist furchtbar: Vergessene OP-Klemmen im Unterbauch, unerkannter Krebs, schlecht reparierte Brüche, falsche Diagnosen oder falsch dosierte Medikamente. Das lassen sich viele Patienten nicht mehr gefallen und melden die Kunstfehler. Und es werden immer mehr, auch wenn Missgriffe von den Medizinern selten eingestanden werden. Die AOK erhält jedes Jahr 615 Beschwerden von Berlinern, die der Meinung sind, ihre Ärzte hätten gepfuscht. Viele von ihnen liegen mit ihrer Vermutung richtig. Bei anderen Krankenkassen sieht es nicht besser aus. Das Internet-Gesundheitsportal www.imedo.de informiert über Kunstfehler.

Trotz aller Kampagnen zur Sicherheit in der Medizin haben Gutachter im vergangenen Jahr bei 2095 Patienten Fehler der behandelnden Ärzte festgestellt. Berliner Patienten wehren sich nun immer häufiger gegen Ärztepfusch. In 1717 Fälle führten die Fehler zu teils dauerhaften Schäden und Anspruch auf Schadenersatz, berichtete die Bundesärztekammer in Berlin. Unterstützung bekommen betroffene Patienten dazu von ihren Krankenkassen. Diese haben die Möglichkeit ihren Versicherten in solchen Fällen unter die Arme zu greifen. Verdachtsfälle werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung, kurz MDK, oder durch externe Gutachten bewertet. Ergebnis: Bei jedem dritten Patienten der Berliner Allgemeinen Ortskrankenkasse, des größten Versicherers der Stadt, stellte sich heraus, dass Ärzte oder Pflegekräfte nicht sorgfältig gearbeitet haben.

Definition des Kunstfehlers (Behandlungsfehlers)

Es war im Jahr 1871, als der renommierte Berliner Arzt und Politiker Rudolf Virchow im Zusammenhang mit der damaligen Novellierung des Strafgesetzbuches erstmals den Begriff des „Kunstfehlers“ aufbrachte. Er definierte ihn als einen Verstoß „gegen allgemein anerkannte Regeln der ärztlichen Wissenschaft“. Nach wie vor gilt der ärztliche Kunstfehler – im modernen Sprachgebrauch auch „Behandlungsfehler“ genannt – als Verstoß gegen die vier Grundmaximen ärztlichen Verhaltens:
1. vor allem nicht schaden – („primum non nocere“)
2. vor allem nützen – („primum utilis esse“)
3. das Wohl des Kranken ist oberstes Gebot – („salus aegroti suprema lex“)
4. der Wille des Kranken ist oberstes Gebot – („voluntas aegroti suprema lex“)

Ein Kunstfehler liegt vor, wenn ein Patient zu Schaden kommt, weil der behandelnde Arzt vom aktuell praktizierten medizinischen Standard abgewichen ist, also der Eingriff nicht nach den Regeln der ärztlichen Kunst (lege artis) vorgenommen wurde. Ein Behandlungsfehler kann durch Unterlassen entstehen, wenn ein Eingriff zwingend notwendig gewesen wäre. Oder aber das Gegenteil ist der Fall: Der Arzt nimmt einen Eingriff vor, der medizinisch nicht gerechtfertigt ist.

Krankenkassen bieten spezielle Beratungen nach Kunstfehlern/Behandlungsfehlern an

Bei der AOK können Betroffene bereits seit acht Jahren spezielle Beratungen in Anspruch nehmen. Weitere Krankenkassen im Bundesgebiet haben nachgezogen und bieten Gesundheitstelefone und Sprechstunden für Menschen, die Opfer von Kunstfehler wurden, an. Mittlerweile hätten sich rund 8000 Versicherte an die AOK gewandt, sagt Sylvilin Krüger, Verantwortliche des Serviceteams. Allein von August 2007 bis Juli 2008 hat das AOK-Prüfteam 615 Versicherte mit realen oder mutmaßlichen Behandlungsfehlern registriert. Die meisten Behandlungsfehler stellt die AOK in den Fachgebieten Chirurgie und Pflege fest. Gleich dahinter rangieren die Innere Medizin und die Orthopädie. Die meisten Fälle würden außergerichtlich reguliert, wobei wiederum der überwiegende Teil hiervon mit einem Vergleich endete. Der Grund: die langwierigen und psychisch belastenden Verfahren für die Betroffenen. Bei der Techniker Krankenkasse werden jährlich 300 Fälle von mutmaßlichen Versorgungspannen bearbeitet. Etwa 20 bis 30 Prozent stellen sich als echte Behandlungsfehler heraus, sagt TK-Sprecherin Heike Weinert. Und bei der Deutschen Angestellten Krankenkasse werden jährlich 200 Fälle von möglichem Ärztepfusch geprüft. 60 bis 70 Vorfälle erweisen sich als Behandlungsfehler.

Jede zehnte Behandlungs verläuft fehlerhaft. Die imedo-Gesundheitsnews informieren auch über dieses Thema.

In den imedo-Gesundheitsnews finden Sie Informationen zu MRSA, den Krankheitserregern im Krankenhaus.

Bildquelle: www.jenaFoto24.de, pixelio.de

Homepages von Ärzten abgemahnt

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Ärzte unterschätzen die Risiken von fehler- oder lückenhaften Homepages. Viele von ihnen müssen jetzt hohe Mahnkosten zahlen, weil sie zu leichtsinnig mit ihren Auftritt im World Wide Web umgehen. Das Internet-Gesundheitsportal www.imedo.de informiert über abgemahnte Homepages von Ärzten.

Nach Angaben der Stiftung Gesundheit sind etwa 8000 Ärzte abgemahnt worden, weil ihr Internetauftritt nicht sorgfältig genug aufbereitet ist. Vor allem die Impressen auf den Webseiten sind fehlerhaft. Die Ärzte unterschätzen auch die Kosten, die Fehler oder Lücken auf der eigenen Homepage mit sich ziehen.

Hohe Mahngebühren für Ärzte aufgrund von Internetauftritten

Im Rahmen der Studie „Ärzte im Zukunftsmarkt Gesundheit 2008“ wurden die Webseiten geprüft. Die Experten gehen davon aus, dass 53,6 Prozent der Praxisinhaber über eine eigene Webseite verfügen. Mehr als sieben Prozent wurden abgemahnt. Die durchschnittlichen Mahnkosten liegen bei 1000 Euro. Insgesamt hat die Stiftung Kosten von acht Millionen Euro jährlich errechnet, die zu Lasten der Ärzte gehen.

27 Prozent der befragten Praxisinhaber gaben an, bei der Gestaltung ihrer Homepage keine rechtliche Hilfe zu benötigen. 15 Prozent hätten sich gerade davon mehr gewünscht. Nur knapp ein Viertel hat für die Webseite Hilfe von Kammern oder Anwälten in Anspruch genommen. Ebenso viele lassen sich von Werbeagenturen beraten. Acht Prozent verfügen über Garantien, dass ihre Seiten rechtskonform sind.

Patienten haben die beste Hausarztpraxis gewählt. In den imedo-Gesundheitsnews erfahren Sie mehr zu diesem Thema.

Gesundheitsportal imedo und Deutsche Angestellten Krankenkasse informieren über Kosten im Gesundheitswesen. Mehr informationen über dieses Thema liefern die imedo-Gesundheitsnews.

Bildquelle: Viktor Mildenberger, pixelio.de

Größter Gesichtstumor in der Geschichte der Medizin

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Operation rettet 15-jähriger das Leben

US-Ärzte konnten am 29. April 2008 in Miami den wohl größten Gesichtstumor in der Medizingeschichte vom Hals eines jungen Mädchens entfernen. Die nur 15 Jahre alte Dao Thi Lai wäre sonst wahrscheinlich bald an dem unaufhaltsam wachsenden Tumor erst erblindet und dann erstickt. Das Internet-Gesundheitsportal www.imedo.de berichtet über das Schicksal Dao Thi Lais.

größter Gesichtstumor in der Medizingeschichte

Als Dao Thi Lai geboren wurde, war sie ein gesundes Mädchen. Vorläufig deutete nichts auf die baldige schwere Erkrankung hin. Erst 1996 bildete sich eine kleine Geschwulst am Hals des Mädchens, der sich immer mehr vergrößerte und in rasantem Tempo anwuchs. Viele Ärzte vietnamesischer Krankenhäuser versuchten vergeblich dem Mädchen zu helfen.

Schwerer Alltag mit Gesichtstumor

Die Mutter des Mädchens muss ihr den Mund mit einem Löffel aufstemmen, um dem Kind überhaupt Nahrung zukommen zu lassen. Sie geht nicht zur Schule und hat keine Freunde. Viele Mitglieder der Familie haben sich abgewendet. Nicht einmal die eigene Wirbelsäule wird der schweren Belastung noch lange stand halten, prognostizieren die Ärzte.

Die imedo-Gesundheitsnews informieren über verschiedene Krebserkrankungen wie Darmkrebs, Lungenkrebs und Prostatakrebs.

Aktuelle Interviews auf www.1000aerzte.de

Mein Favorit unter Omas Hausmitteln ist Zuhören! Das hat mir damals auch das Gefühl gegeben, verstanden zu werden und wichtig zu sein.

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